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DSGVO

Auch: GDPR, Datenschutzgrundverordnung

Datenschutz-Grundverordnung der EU seit 2018. Regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten in Europa, mit hohen Strafen bei Verstößen.

Die DSGVO ist seit 2018 der rechtliche Rahmen für jede Datenverarbeitung in Europa. Für Immobilienmakler, die mit sensiblen Finanzdaten arbeiten (SCHUFA, Einkommensnachweise, Kontodaten), ist sie besonders relevant.

Die Kernprinzipien

Rechtmäßigkeit und Zweckbindung. Daten dürfen nur mit rechtlicher Grundlage (Vertrag, Einwilligung, berechtigtes Interesse) erhoben und nur für den angegebenen Zweck verwendet werden. Die SCHUFA vom Kaufinteressenten darf nicht für andere Zwecke als die Bonitätsprüfung dieses konkreten Kaufs genutzt werden.

Datenminimierung. Nur notwendige Daten erheben. Wer vom Besichtigungsinteressenten direkt eine SCHUFA verlangt, obwohl nur ein Erstkontakt gewünscht ist, verstößt gegen das Prinzip.

Speicherbegrenzung. Daten müssen gelöscht werden, sobald der Zweck erfüllt ist. Abgeschlossene Verkäufe: 10 Jahre (steuerliche Aufbewahrung). Nicht zustande gekommene Kontakte: 1 bis 2 Jahre.

Transparenz und Auskunftsrechte. Betroffene müssen jederzeit erfahren können, welche Daten über sie gespeichert sind, und haben Anspruch auf Löschung oder Berichtigung.

Konkrete Pflichten für Makler

Datenschutzerklärung. Auf der Website und in allen Kundenkontaktunterlagen. Muss erklären, welche Daten wie verarbeitet werden und wie Betroffenenrechte wahrzunehmen sind.

Auftragsverarbeitungs-Verträge (AVV). Mit jedem Drittanbieter, der im Auftrag Daten verarbeitet – CRM-Anbieter, E-Mail-Marketing-Tool, Kundenportal-Anbieter, Cloud-Speicher.

Verschlüsselte Datenübertragung. E-Mails mit SCHUFA oder Finanzierungsdaten müssen verschlüsselt übertragen werden. Besser: Upload in ein sicheres Portal statt unverschlüsselter E-Mail.

Datenminimierung in der Praxis. SCHUFA-BonitätsCheck statt Selbstauskunft verlangen (weniger Daten). Einkommensnachweise mit geschwärzten Kontoauszügen akzeptieren. Ausweiskopien mit Schwärzung der Seriennummer zulassen.

Was Verstöße kosten

Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, was höher ist). Für kleinere Makler meist fünfstellige Beträge, aber schon das reicht, um eine Existenz zu gefährden.

Noch relevanter: Vertrauensverlust bei Kunden. Wer durch einen Datenschutzvorfall negativ auffällt, verliert in Premium-Segmenten schnell das Vertrauen anspruchsvoller Mandanten. Deshalb ist DSGVO-konforme Technik nicht nur Pflichterfüllung, sondern aktives Qualitätssignal.

Häufige Fragen

Zu DSGVO

Brauchen Makler einen Datenschutzbeauftragten?+

Makler mit mehr als 20 regelmäßigen Datenverarbeitern benötigen einen Datenschutzbeauftragten. Für Einzelmakler ohne Team ist das meist nicht zwingend, die Pflichten aus der DSGVO gelten aber trotzdem.

Was gehört in die Datenschutzerklärung eines Maklers?+

Welche Daten werden warum erhoben, wie lange gespeichert, wer hat Zugriff, welche Rechte hat der Betroffene. Bei Verwendung von Drittanbietern (z. B. Kundenportale, CRM) müssen diese mit AV-Verträgen geregelt sein.

Wie lange dürfen Kundendaten gespeichert werden?+

So lange, wie es für den Verarbeitungszweck nötig ist. Abgeschlossene Verkaufsdaten: bis zu 10 Jahre (steuerliche Aufbewahrungspflicht). Nicht zustande gekommene Interessenten: meist 1 bis 2 Jahre nach letztem Kontakt.

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