Die SCHUFA-Auskunft ist in Deutschland der Standard-Bonitätsnachweis. Kaum ein Immobilien- oder Mietvertrag kommt ohne sie zustande – und die Art der Einreichung sagt viel über den Professionalitätsgrad eines Verkaufsprozesses aus.
Welche Auskunft Makler anfordern sollten
SCHUFA-BonitätsCheck. Speziell für Dritte entwickelt. Enthält eine Zusammenfassung der Kreditwürdigkeit ohne sensible Details wie Kontostand oder Arbeitgeberangaben. DSGVO-konform, weil nur die notwendigen Informationen übermittelt werden.
SCHUFA-Kompaktauskunft. Umfangreicher, enthält aber meist mehr Daten als für die Prüfung nötig sind. Grenzfall beim Datenschutz – Makler sollten diese Variante nicht aktiv anfordern.
SCHUFA-Selbstauskunft. Die kostenlose Selbstauskunft dient nur für den Betroffenen. Sie enthält oft zu viele Informationen für die Einreichung beim Makler und sollte nicht ungeprüft weitergereicht werden.
Wie die Einreichung DSGVO-konform funktioniert
Der Interessent lädt die Auskunft selbst bei der SCHUFA an. Die Übergabe an den Makler sollte verschlüsselt erfolgen – nicht per unverschlüsselter E-Mail. Ideale Variante: Upload in ein Kundenportal mit End-to-End-Verschlüsselung.
Der Makler darf die Auskunft nur zur Bonitätsprüfung für das konkrete Objekt verwenden und muss sie nach Abschluss des Verfahrens löschen oder dem Interessenten zurückgeben. Eine dauerhafte Speicherung ohne konkreten Anlass ist DSGVO-widrig.
Was die Auskunft aussagt
Die SCHUFA-Quote gibt die Wahrscheinlichkeit an, mit der ein Kreditnehmer ausfällt. Werte zwischen 95 und 100 Prozent sind sehr gut, unter 90 Prozent kritisch. Negative Einträge (Inkasso, Mahnbescheide, gerichtliche Vollstreckungen) sind starke Warnsignale – Makler sollten bei solchen Fällen das Gespräch suchen, statt den Interessenten einfach abzulehnen.