Glossar

Begriffe rund um den Immobilienverkauf.

Alle 50 Begriffe kurz und klar erklärt – vom Notariatsrecht bis zur digitalen Kaufabwicklung.

Kategorie

Notariat & Recht

Auflassungsvormerkung

Eintragung im Grundbuch, die den Käufer nach Vertragsabschluss vor Zweitverkäufen und neuen Belastungen schützt.

Beurkundung

Notarielle Bestätigung eines Vertrags als öffentliche Urkunde. Beim Immobilienkauf in Deutschland zwingend vorgeschrieben.

Denkmalschutz

Rechtlicher Status eines Gebäudes, das wegen historischer oder kultureller Bedeutung geschützt ist. Bauliche Veränderungen nur mit Genehmigung.

Erbbaurecht

Das Recht, auf einem fremden Grundstück zu bauen oder ein Gebäude zu nutzen. Der Erbbaurechtsnehmer zahlt einen jährlichen Erbbauzins.

Fälligkeitsmitteilung

Schreiben des Notars an den Käufer, das den Zahlungstermin für den Kaufpreis festlegt – nach Erfüllung aller Voraussetzungen.

Grundbuch

Öffentliches Register, in dem die Eigentumsverhältnisse und Belastungen von Grundstücken rechtssicher verzeichnet sind.

Grunddienstbarkeit

Eingetragene Belastung eines Grundstücks zugunsten eines anderen Grundstücks. Typisch: Wegerecht, Leitungsrecht, Überbaurecht.

Grunderwerbsteuer

Steuer auf den Erwerb von Grundstücken und Immobilien, die der Käufer zahlt. Höhe je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent.

Grundschuld

Dingliches Recht im Grundbuch, das der Bank als Sicherheit für ein Immobiliendarlehen dient. Flexibler als die klassische Hypothek.

Kaufvertrag

Notariell beurkundete Vereinbarung über den Verkauf einer Immobilie. In Deutschland zwingend schriftlich und durch Notar beglaubigt.

Notarkosten

Gesetzlich festgelegte Gebühren für notarielle Leistungen beim Immobilienkauf – zwischen 1 und 2 Prozent des Kaufpreises.

Notartermin

Termin zur notariellen Beurkundung des Kaufvertrags – der rechtlich entscheidende Moment beim Immobilienkauf in Deutschland.

Vorkaufsrecht

Das Recht einer Partei, im Verkaufsfall zu den gleichen Konditionen zu kaufen wie ein fremder Käufer. Häufig bei Gemeinden oder Mietern.

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