Glossar · Maklergeschäft

Alleinauftrag

Auch: Exklusivauftrag, Vermarktungsexklusivität

Exklusive Vermarktungsvereinbarung zwischen Eigentümer und Makler – andere Makler dürfen das Objekt nicht gleichzeitig verkaufen.

Der Alleinauftrag ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der sich ein Eigentümer verpflichtet, ein Objekt ausschließlich durch einen bestimmten Makler vermarkten zu lassen. Er bildet das Fundament einer professionellen Zusammenarbeit.

Warum Alleinaufträge für Makler sinnvoll sind

Ohne Exklusivität lohnt sich keine intensive Vermarktung: Ein Makler im Zweit- oder Drittkontakt investiert weniger in Exposé-Qualität, Akquise-Budget oder Bieterverfahren. Alleinaufträge geben Planungssicherheit und rechtfertigen den Aufwand für hochwertige Vermarktung.

Übliche Laufzeit: drei bis sechs Monate mit automatischer Verlängerung, wenn nicht gekündigt wird. Kürzere Laufzeiten nehmen dem Makler die Möglichkeit, Marktreaktionen abzuwarten und die Vermarktung zu optimieren.

Alleinauftrag vs qualifizierter Alleinauftrag

Der einfache Alleinauftrag lässt dem Eigentümer die Möglichkeit, selbst Käufer zu finden. Der qualifizierte Alleinauftrag geht weiter: Auch Eigenvermarktung ist ausgeschlossen, und alle Kaufinteressenten werden an den Makler verwiesen.

Für Premium-Objekte ist der qualifizierte Alleinauftrag Standard – er schützt sowohl Makler als auch Eigentümer vor widersprüchlichen Verkaufssignalen am Markt.

Häufige Fragen

Zu Alleinauftrag

Wie lange läuft ein Alleinauftrag typischerweise?+

Drei bis sechs Monate sind Standard. Rechtsprechung akzeptiert bis zu sechs Monate in der Regel problemlos, längere Laufzeiten müssen sachlich begründet sein.

Kann der Eigentümer im Alleinauftrag selbst verkaufen?+

Ja – beim einfachen Alleinauftrag. Beim qualifizierten Alleinauftrag verzichtet der Eigentümer auch auf Eigenvermarktung. In beiden Fällen dürfen keine anderen Makler parallel eingeschaltet werden.

Was passiert, wenn der Eigentümer gegen den Alleinauftrag verstößt?+

Schadenersatzansprüche des Maklers sind möglich, meist in Höhe der entgangenen Provision. Die Beweisführung ist für Makler allerdings anspruchsvoll – eine klare Vertragsgestaltung ist entscheidend.

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