Die Maklerprovision ist die vertraglich vereinbarte Vergütung für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie. Sie fällt nur bei tatsächlichem Kaufabschluss an – ohne Abschluss kein Honorar.
Wer zahlt und wie viel
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen die hälftige Teilung: Der Verkäufer kann die Provision nicht mehr allein auf den Käufer abwälzen. Üblich sind 3,57 Prozent für jede Seite inklusive MwSt, in Summe 7,14 Prozent. In einigen Bundesländern (z. B. Berlin, Hamburg) liegt der Satz niedriger.
Bei Mehrfamilienhäusern, Grundstücken und Gewerbeobjekten gilt das Bestellerprinzip nicht – hier ist die Aufteilung frei verhandelbar.
Was in der Provision enthalten sein sollte
Professioneller Vermarktungsaufwand geht weit über Exposé und Besichtigung hinaus: Marktwertermittlung, Bieterverfahren oder Verhandlung, Kaufinteressenten-Qualifizierung, Kaufabwicklung bis zur Schlüsselübergabe. Makler, die digitale Kundenportale einsetzen, liefern in der Abwicklungsphase deutlich mehr Transparenz als klassische Mail-PDF-Prozesse – das rechtfertigt die Provision gegenüber dem Käufer.