Glossar · Maklergeschäft

Maklerprovision

Auch: Courtage, Maklercourtage, Provision

Die Courtage, die für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie gezahlt wird – seit 2020 bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen geteilt.

Die Maklerprovision ist die vertraglich vereinbarte Vergütung für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie. Sie fällt nur bei tatsächlichem Kaufabschluss an – ohne Abschluss kein Honorar.

Wer zahlt und wie viel

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen die hälftige Teilung: Der Verkäufer kann die Provision nicht mehr allein auf den Käufer abwälzen. Üblich sind 3,57 Prozent für jede Seite inklusive MwSt, in Summe 7,14 Prozent. In einigen Bundesländern (z. B. Berlin, Hamburg) liegt der Satz niedriger.

Bei Mehrfamilienhäusern, Grundstücken und Gewerbeobjekten gilt das Bestellerprinzip nicht – hier ist die Aufteilung frei verhandelbar.

Was in der Provision enthalten sein sollte

Professioneller Vermarktungsaufwand geht weit über Exposé und Besichtigung hinaus: Marktwertermittlung, Bieterverfahren oder Verhandlung, Kaufinteressenten-Qualifizierung, Kaufabwicklung bis zur Schlüsselübergabe. Makler, die digitale Kundenportale einsetzen, liefern in der Abwicklungsphase deutlich mehr Transparenz als klassische Mail-PDF-Prozesse – das rechtfertigt die Provision gegenüber dem Käufer.

Häufige Fragen

Zu Maklerprovision

Wie hoch ist die Maklerprovision üblicherweise?+

Insgesamt 5,95 bis 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer – aufgeteilt zwischen Verkäufer und Käufer. Die exakte Höhe variiert regional, in Stuttgart sind 3,57 Prozent pro Partei Standard.

Wer zahlt die Maklerprovision?+

Seit Dezember 2020 bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen: Verkäufer und Käufer hälftig. Der Verkäufer zahlt mindestens so viel wie der Käufer. Bei Mehrfamilienhäusern und Gewerbe kann weiterhin frei verhandelt werden.

Wann wird die Provision fällig?+

Mit notariellem Kaufvertragsabschluss, nicht mit Besichtigung oder Angebotsabgabe. Die Fälligkeit steht im Maklervertrag – üblicherweise 14 Tage nach Beurkundung.

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