Glossar · Finanzierung

Bonitätsprüfung

Auch: Bonitätscheck, Kreditwürdigkeitsprüfung

Überprüfung der Kreditwürdigkeit eines Kaufinteressenten durch Makler oder Verkäufer vor dem Kaufvertragsabschluss.

Die Bonitätsprüfung ist ein Pflichtschritt in jedem professionellen Verkaufsprozess. Sie schützt den Verkäufer vor langwierigen Vertragsstreitigkeiten mit nicht finanzierungsfähigen Käufern und gibt dem Makler Rechtssicherheit.

Die vier Bausteine

SCHUFA-Auskunft. Zeigt Zahlungsverhalten und bestehende Kreditverpflichtungen. Die BonitätsCheck-Variante ist für Makler der Standard.

Finanzierungsnachweis. Entweder eine konkrete Zusage der Bank über das benötigte Darlehen (Finanzierungszusage) oder ein Eigenkapitalnachweis über Kontostand, Wertpapierdepot oder andere liquide Mittel.

Einkommensnachweis. Bei Angestellten die letzten drei Gehaltsabrechnungen, bei Selbstständigen die letzten beiden Steuerbescheide plus aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung.

Ausweisdokument. Zur eindeutigen Identifikation – personalisiert und fälschungssicher.

Wie die Prüfung strukturiert abläuft

In der klassischen Praxis sammelt der Makler diese Unterlagen über Wochen per E-Mail-Ping-Pong. Das führt zu Reibung: Kaufinteressenten schicken unvollständige Unterlagen, Dateien gehen verloren, die Prüfung zieht sich.

Ein digitaler Upload-Prozess ändert das. Der Interessent bekommt einen Magic Link, lädt alle Unterlagen direkt im Käuferportal hoch – in 24 Stunden statt in zwei Wochen. Der Makler sieht sofort, was eingereicht ist und was fehlt. Die Kaufentscheidung kann innerhalb von Tagen fallen statt nach Wochen.

Datenschutzrechtliche Grenzen

Makler dürfen nur die Unterlagen anfordern, die für die konkrete Bonitätsprüfung nötig sind. Pauschale Anforderungen wie „alle Kontoauszüge der letzten zwei Jahre" sind unverhältnismäßig. Die Aufbewahrung der Dokumente endet mit Abschluss des Verkaufs – danach müssen sie gelöscht oder dem Käufer zurückgegeben werden.

Häufige Fragen

Zu Bonitätsprüfung

Welche Unterlagen gehören zur Bonitätsprüfung?+

SCHUFA-Auskunft (max. drei Monate alt), Finanzierungsbestätigung der Bank oder Eigenkapitalnachweis, Einkommensnachweise (letzte drei Gehaltsabrechnungen oder Steuerbescheide bei Selbstständigen), Ausweisdokument.

Dürfen Makler die Finanzierungsfähigkeit anzweifeln?+

Ja, wenn sachliche Gründe vorliegen. Ein Makler hat sogar die Pflicht, den Verkäufer vor nicht finanzierungsfähigen Käufern zu schützen. Willkürliche Ablehnungen sind aber diskriminierungsrechtlich heikel.

Wann im Prozess findet die Bonitätsprüfung statt?+

Nach dem ersten ernsten Interesse, vor dem Notartermin. Typisch: nach der Besichtigung, wenn der Interessent ein Angebot abgibt. Bei Bieterverfahren sind alle Teilnehmer vorab zu prüfen.

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