Der Energieausweis ist seit 2014 bei jedem Immobilienverkauf in Deutschland Pflicht. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, wann, wo und wie er vorgelegt werden muss – Verstöße kosten Makler und Verkäufer bis zu 15.000 Euro.
Was im Energieausweis steht
Energiekennwerte. Primärenergie- und Endenergiebedarf in kWh pro Quadratmeter und Jahr. Die Werte werden in die Effizienzklassen A+ bis H eingeteilt – A+ für Passivhäuser, H für unsanierte Altbauten vor 1978.
Energieträger. Gas, Öl, Fernwärme, Strom oder Biomasse. Der Energieträger beeinflusst die laufenden Kosten erheblich.
Modernisierungsempfehlungen. Konkrete Vorschläge, welche Maßnahmen die Effizienzklasse verbessern würden (Dämmung, Fenster, Heizung). Unverbindlich, aber für Käufer interessant.
CO2-Ausstoß. Seit 2020 als Kennzahl aufgeführt. Wird zunehmend relevant für Banken, die Nachhaltigkeitskriterien in ihre Finanzierung einbeziehen.
Pflichtangaben im Exposé
Bei jeder Immobilienanzeige – im Exposé, auf ImmoScout, Immowelt oder der Makler-Website – müssen folgende Angaben erscheinen:
- Art des Energieausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis)
- Endenergieverbrauch oder -bedarf (Wert)
- Energieträger
- Baujahr (bei Wohngebäuden)
Fehlen diese Angaben, drohen Bußgelder. Die meisten Makler-CRMs prüfen heute die Vollständigkeit der Pflichtangaben automatisch, bevor Inserate veröffentlicht werden können.
Der Ausweis selbst muss dem Käufer bei Besichtigung und Kaufvertragsabschluss ausgehändigt oder zumindest vorgelegt werden. Im digitalen Workflow wird er im Kaufabwicklungs-Portal hinterlegt und ist für alle Beteiligten einsehbar.