Der Kaufvertrag ist das rechtliche Fundament der Immobilien-Transaktion. In Deutschland unterliegt er der notariellen Formpflicht – eine Besonderheit, die Käufer und Verkäufer vor übereilten Entscheidungen schützen soll.
Pflichtbestandteile jedes Kaufvertrags
Grundstück und Immobilie müssen eindeutig identifiziert sein: Adresse, Flurstück, Grundbuchblatt. Der Kaufpreis wird in Euro angegeben, inklusive aller zusätzlichen Kosten (z. B. Zubehör, Einbaumöbel). Regelungen zur Zahlung, Übergabe und zur Lastenfreistellung der Immobilie gehören zwingend dazu.
Bei Wohnungseigentum kommt die Teilungserklärung hinzu, bei Bestandsobjekten der Gewährleistungsausschluss. Bei Neubauten regeln separate Klauseln die Abnahme nach Fertigstellung.
Was oft verhandelt wird
Übergabetermin. Wann wird die Immobilie tatsächlich übergeben? Üblich ist „nach vollständiger Kaufpreiszahlung". Alternative Fristen sind möglich – insbesondere, wenn der Verkäufer noch Zeit für den Auszug braucht.
Rücktrittsrechte. Bei Finanzierungsvorbehalt kann der Käufer zurücktreten, falls die Bank die Finanzierung nicht zusagt. Standard bei Erstkäufern, bei Kapitalanlegern oft ausgeschlossen.
Maklerprovision. Die Provisionsklausel regelt, wer in welcher Höhe den Makler bezahlt – seit 2020 bei Wohnimmobilien nach dem Bestellerprinzip.