Glossar · Notariat & Recht

Kaufvertrag

Auch: Immobilien-Kaufvertrag, Notarvertrag

Notariell beurkundete Vereinbarung über den Verkauf einer Immobilie. In Deutschland zwingend schriftlich und durch Notar beglaubigt.

Der Kaufvertrag ist das rechtliche Fundament der Immobilien-Transaktion. In Deutschland unterliegt er der notariellen Formpflicht – eine Besonderheit, die Käufer und Verkäufer vor übereilten Entscheidungen schützen soll.

Pflichtbestandteile jedes Kaufvertrags

Grundstück und Immobilie müssen eindeutig identifiziert sein: Adresse, Flurstück, Grundbuchblatt. Der Kaufpreis wird in Euro angegeben, inklusive aller zusätzlichen Kosten (z. B. Zubehör, Einbaumöbel). Regelungen zur Zahlung, Übergabe und zur Lastenfreistellung der Immobilie gehören zwingend dazu.

Bei Wohnungseigentum kommt die Teilungserklärung hinzu, bei Bestandsobjekten der Gewährleistungsausschluss. Bei Neubauten regeln separate Klauseln die Abnahme nach Fertigstellung.

Was oft verhandelt wird

Übergabetermin. Wann wird die Immobilie tatsächlich übergeben? Üblich ist „nach vollständiger Kaufpreiszahlung". Alternative Fristen sind möglich – insbesondere, wenn der Verkäufer noch Zeit für den Auszug braucht.

Rücktrittsrechte. Bei Finanzierungsvorbehalt kann der Käufer zurücktreten, falls die Bank die Finanzierung nicht zusagt. Standard bei Erstkäufern, bei Kapitalanlegern oft ausgeschlossen.

Maklerprovision. Die Provisionsklausel regelt, wer in welcher Höhe den Makler bezahlt – seit 2020 bei Wohnimmobilien nach dem Bestellerprinzip.

Häufige Fragen

Zu Kaufvertrag

Muss der Kaufvertrag notariell beurkundet werden?+

Ja, bei Grundstücken und Immobilien ist die notarielle Beurkundung zwingend. Ein privatschriftlicher Kaufvertrag ist nichtig – auch wenn beide Parteien unterschrieben haben.

Wer entwirft den Kaufvertrag?+

Der Notar, oft basierend auf einem Vertragsmuster. Änderungswünsche kommen meist vom Käufer-Anwalt oder vom Verkäufer. Der Notar bleibt neutral und muss beide Seiten gleichberechtigt beraten.

Welche Klauseln werden am häufigsten verhandelt?+

Gewährleistungsausschluss (bei Bestandsimmobilien Standard), Übergabetermin, Räumungsfrist, Garantien für Mängelfreiheit, Rücktrittsrechte bei verzögerter Finanzierung. Je hochwertiger das Objekt, desto mehr Spielraum.

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