Glossar · Flächen & Bewertung

Wohnfläche

Auch: WoFlV-Fläche

Die nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnete Fläche einer Wohnung. Entscheidender Faktor für Quadratmeterpreis und Mieteinschätzung.

Die Wohnfläche ist die zentrale Bezugsgröße für Immobilienbewertung und -vermarktung. Sie wird nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnet – einer bundesweit einheitlichen Regelung seit 2004.

Was zur Wohnfläche zählt

Voll angerechnet (100 Prozent): Flächen mit Raumhöhen über 2 Meter in Wohn-, Schlaf-, Ess- und Arbeitsräumen, in Küchen und Badezimmern, in Fluren, in abgeschlossenen Wintergärten (wenn sie beheizbar sind).

Anteilig angerechnet: Flächen mit Raumhöhen zwischen 1 und 2 Metern zu 50 Prozent. Balkone und Terrassen üblicherweise zu 25 Prozent, in gehobener Lage bis 50 Prozent. Unbeheizte Wintergärten zu 50 Prozent.

Nicht angerechnet: Flächen unter 1 Meter Raumhöhe, Keller ohne Wohnnutzung, Dachböden ohne Ausbau, Garagen, Heizungsräume, separate Abstellräume.

Warum die korrekte Berechnung wichtig ist

Eine fehlerhafte Wohnflächenangabe führt in der Praxis häufig zu Streit. Wer 85 Quadratmeter angibt, tatsächlich aber nur 76 Quadratmeter liefert, riskiert Kaufpreisminderung – bei 10 Prozent Abweichung rechtlich nachweisbar.

Makler sollten vor Vermarktungsbeginn die Wohnfläche durch einen Sachverständigen überprüfen lassen, wenn Unsicherheit besteht. Die Kosten (300 bis 600 Euro) sind im Vergleich zum Risiko einer Nachverhandlung gering. Im Exposé sollte die Berechnungsgrundlage transparent angegeben werden – „Wohnfläche nach WoFlV".

Häufige Fragen

Zu Wohnfläche

Zählt ein Balkon zur Wohnfläche?+

Nur anteilig. Terrassen und Balkone werden in der Regel zu 25 Prozent, in Ausnahmefällen (bei hoher Wohnqualität) zu 50 Prozent angerechnet. Die Angabe im Exposé muss die Anrechnung transparent machen.

Wie werden Dachschrägen berechnet?+

Flächen unter 1 Meter Raumhöhe: 0 Prozent. Zwischen 1 und 2 Meter: 50 Prozent. Über 2 Meter: 100 Prozent. Bei Dachgeschosswohnungen kann das einen Unterschied von 15 bis 30 Prozent zur Grundfläche bedeuten.

Was passiert bei falscher Wohnflächenangabe?+

Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 Prozent nach unten ab, kann der Käufer Kaufpreisminderung verlangen. Bei vorsätzlicher Täuschung auch Rücktritt vom Vertrag möglich.

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