Die Nutzfläche ergänzt die Wohnfläche im Immobilienexposé und beschreibt alle Bereiche, die nicht Wohnzwecken dienen. Die Unterscheidung ist wichtig für Bewertung, Vermarktung und Kaufvertrag.
Was zur Nutzfläche zählt
Untergeschoss-Bereiche. Kellerräume ohne Wohnnutzung, Hobbyräume, Waschkeller, Fahrradkeller.
Nebenräume. Abstellräume außerhalb der Wohnung, Speicher mit Lagerfunktion, Heizungsräume.
Außenbereiche. Garagen, Carports, überdachte Stellplätze.
Gewerbliche Nutzung. Werkstätten, Büroräume in einem Einfamilienhaus, Praxisräume – sofern sie nicht als Wohnfläche anerkannt sind.
Warum die Abgrenzung zur Wohnfläche wichtig ist
Im Quadratmeterpreis spielen beide Flächen unterschiedlich mit. Wer 120 Quadratmeter Gesamtfläche angibt – davon 85 Quadratmeter Wohn- und 35 Quadratmeter Nutzfläche –, muss dem Käufer die Aufteilung transparent machen.
In der Vermarktung wird die Wohnfläche prominent genannt, die Nutzfläche ergänzend ausgewiesen. Ein Einfamilienhaus mit großem, ausgebautem Keller wirkt im Exposé attraktiver, wenn beide Flächen korrekt und getrennt angegeben werden. Ein Grundriss im Exposé sollte die Flächenzuordnung für jeden Raum klar machen – das reduziert Rückfragen im Verkaufsprozess.