Die Wohnungsübergabe ist der letzte praktische Schritt im Kaufprozess. Juristisch ist der Käufer mit Eigentumsumschreibung im Grundbuch bereits Eigentümer – praktisch wird er es erst mit der Schlüsselübergabe.
Der Ablauf Schritt für Schritt
Vorbereitung durch den Verkäufer. Wohnung oder Haus müssen besenrein übergeben werden – frei von persönlichen Gegenständen, gereinigt, sichtbar geräumt. Vereinbarte Einbauten (Einbauküche, fest verbaute Markisen) bleiben.
Gemeinsame Begehung. Käufer und Verkäufer gehen die Immobilie Raum für Raum durch. Zählerstände werden abgelesen – Strom, Wasser, Gas, Heizung. Der Zustand aller Räume wird dokumentiert.
Übergabeprotokoll. Alle Feststellungen werden schriftlich fixiert: Zählerstände, Zustand der Räume, vorhandene Einbauten, mitgelieferte Dokumente, Schlüsselanzahl.
Schlüsselübergabe. Alle Schlüssel werden übergeben und im Protokoll aufgelistet. Fehlende Schlüssel werden notiert, ggf. mit Nachlieferpflicht.
Unterschrift beider Parteien. Das Protokoll wird von Käufer und Verkäufer unterschrieben. Jede Partei erhält eine Kopie.
Typische Streitpunkte
Mängel bei Übergabe. Wurden Schäden verursacht, die bei der letzten Besichtigung nicht sichtbar waren? Bei Bestandsimmobilien gilt der Gewährleistungsausschluss des Kaufvertrags – außer bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
Nicht entfernte Gegenstände. Der Keller voller alter Möbel, der Dachboden mit persönlichen Dingen des Verkäufers. Diese Sachen muss der Verkäufer entfernen – wenn nicht, kann der Käufer die Entsorgung auf Kosten des Verkäufers vornehmen lassen.
Unstimmige Zählerstände. Die Ablesung bei Übergabe ist wichtig für die korrekte Nebenkostenabrechnung. Abweichungen zur Versorgerabrechnung sind zu dokumentieren.
Ein digitales Kaufabwicklungs-Portal hilft, die Übergabe strukturiert vorzubereiten: Checkliste, Dokumentensammlung, Kommunikation aller Beteiligten an einem Ort.