Die Auflassungsvormerkung ist eine der wichtigsten Schutzmaßnahmen im Immobilienkauf. Sie überbrückt die Zeit zwischen notariellem Kaufvertrag und Eigentumsumschreibung – eine Phase, die mehrere Wochen bis Monate dauern kann.
Warum die Vormerkung überhaupt nötig ist
Im deutschen Grundbuchsystem wird ein Käufer erst mit der eigentlichen Eigentumsumschreibung rechtlich Eigentümer. Zwischen Kaufvertrag und Umschreibung liegen typischerweise sechs bis zwölf Wochen, in denen der Verkäufer formell noch im Grundbuch steht.
Ohne Schutz könnte der Verkäufer in dieser Zeit theoretisch die Immobilie an einen Dritten verkaufen, neue Grundschulden eintragen lassen oder sie in die Insolvenzmasse geraten lassen. Die Vormerkung verhindert das: Sie ist eine Rangstelle im Grundbuch, die den Anspruch des Käufers absichert.
Wie der Prozess abläuft
Direkt nach dem Notartermin beantragt der Notar die Eintragung beim Grundbuchamt. Die Grunderwerbsteuer und etwaige Vorkaufsrechte werden parallel geprüft. Erst wenn die Vormerkung eingetragen ist und alle Auflagen erfüllt sind, wird die Fälligkeitsmitteilung verschickt – der Käufer zahlt nun den Kaufpreis, weil er abgesichert ist.
Für Makler und Kaufabwicklung ist dieser Zwischenschritt einer der kritischsten – viele Rückfragen entstehen in dieser Phase, weil Käufer nicht wissen, woran sie sind. Ein Kaufabwicklungs-Portal macht den Status für alle sichtbar.