Die Fälligkeitsmitteilung ist einer der wichtigsten Kommunikationsschritte zwischen Notartermin und Schlüsselübergabe. Sie signalisiert, dass der Kaufpreis nun rechtssicher gezahlt werden kann.
Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen
Bevor der Notar die Mitteilung verschickt, prüft er typischerweise:
- Die Auflassungsvormerkung ist im Grundbuch eingetragen.
- Bestehende Grundschulden sind entweder gelöscht oder Freigaben vorhanden.
- Gemeindliche Vorkaufsrechte sind geprüft oder ausgeübt.
- Bei WEG-Objekten liegt die Verwalterzustimmung vor.
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Grunderwerbsteuer) liegt vor.
Jeder dieser Punkte kann einzeln lange dauern – insbesondere Grundbuchämter arbeiten je nach Bundesland sehr unterschiedlich schnell. Zwischen vier und zwölf Wochen zwischen Notartermin und Fälligkeitsmitteilung sind normal.
Was nach der Fälligkeit passiert
Der Käufer – oder seine Bank – überweist den Kaufpreis direkt an den Verkäufer (selten an ein Notaranderkonto). Sobald der Zahlungseingang bestätigt ist, beantragt der Notar die Eigentumsumschreibung. Der Käufer wird damit offiziell Eigentümer der Immobilie.
Die Schlüsselübergabe folgt meist parallel zur Kaufpreiszahlung – das muss im Kaufvertrag so geregelt sein. Im Kaufabwicklungs-Portal sehen alle Beteiligten in Echtzeit, welche Voraussetzungen erfüllt sind und wann die Fälligkeit ansteht.