Der Notartermin ist der zentrale rechtliche Moment beim Immobilienkauf. Erst mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags entsteht eine bindende Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer – bis dahin kann jede Seite zurücktreten.
Wie ein Notartermin abläuft
Der Notar liest den kompletten Kaufvertrag laut vor. Das klingt umständlich, ist aber gesetzlich vorgeschrieben – es stellt sicher, dass beide Parteien exakt wissen, was sie unterschreiben. Während des Vorlesens können Fragen gestellt, Punkte geklärt und kleinere Änderungen protokolliert werden.
Am Ende unterschreiben alle Beteiligten: Verkäufer, Käufer, Notar. Das Dokument ist ab diesem Moment eine öffentliche Urkunde.
Was nach dem Termin passiert
Der Notar beantragt zunächst die Auflassungsvormerkung im Grundbuch, die den Käufer vor Zweitverkäufen schützt. Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind (Genehmigungen, Löschungsbewilligungen), verschickt er die Fälligkeitsmitteilung an den Käufer. Erst nach Zahlung und Eintragung der Eigentumsumschreibung ist der Käufer juristisch Eigentümer – der gesamte Prozess dauert üblicherweise sechs bis zwölf Wochen.
Diese Phase zwischen Beurkundung und Schlüsselübergabe ist die komplexeste der gesamten Kaufabwicklung – viele Makler nutzen dafür strukturierte Kaufabwicklungs-Portale, um alle Parteien synchron zu halten.