Glossar · Notariat & Recht

Notarkosten

Auch: Notargebühren, Beurkundungskosten

Gesetzlich festgelegte Gebühren für notarielle Leistungen beim Immobilienkauf – zwischen 1 und 2 Prozent des Kaufpreises.

Die Notarkosten sind ein Pflichtbestandteil jeder Immobilientransaktion in Deutschland. Sie werden nach einer bundeseinheitlichen Gebührenordnung berechnet und hängen vom Kaufpreis ab – nicht vom Aufwand oder vom Einzelfall.

Wofür konkret bezahlt wird

Beurkundung des Kaufvertrags. Größter Einzelposten. Die Gebühr richtet sich nach dem Gegenstandswert (= Kaufpreis) und folgt einer degressiven Tabelle.

Eintragungen im Grundbuch. Auflassungsvormerkung, neue Grundschuld der Käuferbank, Löschung alter Lasten, Eigentumsumschreibung.

Betreuungskosten. Koordination mit Banken, Grundbuchämtern, Finanzamt – alles, was zwischen Notartermin und Schlüsselübergabe passiert.

Auslagen. Porto, Telekommunikation, Kopien. Meist geringer Betrag im Vergleich zu den Gebühren.

Warum ein Preisvergleich nicht möglich ist

Die Gebührenordnung bindet alle Notare bundesweit an identische Sätze. Ein Notar in München rechnet exakt gleich ab wie einer in Flensburg. Preisverhandlungen sind unzulässig und können zur Anzeige bei der Notarkammer führen.

Was verglichen werden kann: Geschwindigkeit, Kommunikationsqualität, digitale Abwicklung. Manche Notariate arbeiten mit Mandantenportalen und liefern den Vertragsentwurf digital, andere schicken Papier per Einschreiben. Makler, die mit einem Kaufabwicklungs-Portal arbeiten, binden Notariate optional als zusätzliche Partei ein – das entlastet beide Seiten.

Häufige Fragen

Zu Notarkosten

Wie hoch sind die Notarkosten beim Immobilienkauf?+

Zwischen 1 und 2 Prozent des Kaufpreises für Beurkundung, Auflassung und Eintragungen im Grundbuch. Bei einem Kauf über 400.000 Euro sind das etwa 4.000 bis 8.000 Euro.

Kann man Notarkosten verhandeln?+

Nein. Sie sind bundeseinheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Alle Notare in Deutschland rechnen identisch ab – Preisvergleiche sind daher sinnlos, Vergleiche der Servicequalität dagegen sinnvoll.

Wer zahlt die Notarkosten?+

Üblicherweise der Käufer. Ausnahmen regeln Kosten für die Löschung bestehender Grundschulden – diese trägt meist der Verkäufer, weil er sie zu verantworten hat.

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