Die Grunderwerbsteuer ist eine der größten Nebenkosten beim Immobilienkauf. Anders als Notarkosten oder Maklerprovision variiert ihre Höhe deutlich zwischen den Bundesländern – ein Unterschied von bis zu drei Prozentpunkten auf den Kaufpreis.
Wer zahlt und wann
Rechtlich ist der Käufer Schuldner, im Kaufvertrag kann aber grundsätzlich auch der Verkäufer belastet werden. In der Praxis trägt fast immer der Käufer die Steuer. Nach dem Notartermin meldet der Notar den Kauf dem Finanzamt, das einen Steuerbescheid verschickt.
Die Zahlung erfolgt direkt ans Finanzamt. Nach Zahlungseingang stellt das Amt die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung aus – eine zwingende Voraussetzung für die Eintragung im Grundbuch.
Strategien zur Reduzierung
Zubehör und Einbaumöbel separat ausweisen. Möbel, Einbauküche, Markisen und ähnliches Zubehör gehören nicht zum Grundstückswert und unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer. Eine saubere Trennung im Kaufvertrag reduziert die Steuerbasis.
Bundesland beachten. Bei vergleichbarem Preis kann derselbe Kauf in Bayern (3,5 Prozent) tausende Euro günstiger sein als in NRW (6,5 Prozent). Für Kapitalanleger mit überregionalem Portfolio ein relevanter Faktor.
Erbbaurecht statt Kauf. Beim Erbbaurecht wird nur der Wert des Rechts versteuert, nicht der Grundstückspreis. Bei passender Konstellation kann das erheblich Steuern sparen.