Glossar · Notariat & Recht

Grundschuld

Auch: Buchgrundschuld, Briefgrundschuld

Dingliches Recht im Grundbuch, das der Bank als Sicherheit für ein Immobiliendarlehen dient. Flexibler als die klassische Hypothek.

Die Grundschuld ist in Deutschland die mit Abstand häufigste Sicherheit bei Immobilienfinanzierungen. Sie räumt der Bank das Recht ein, bei Zahlungsausfall die Immobilie zu verwerten – unabhängig davon, ob der Eigentümer zum Zeitpunkt der Vollstreckung noch derselbe ist.

Warum Banken Grundschulden statt Hypotheken nutzen

Die Grundschuld ist flexibler. Sie ist nicht akzessorisch, also nicht strikt an ein bestimmtes Darlehen gebunden. Wird das Darlehen später umgeschuldet oder für ein zweites Objekt wiederverwendet, kann dieselbe Grundschuld als Sicherheit dienen.

Hypotheken dagegen erlöschen mit Tilgung des zugrundeliegenden Darlehens. Das war im 19. Jahrhundert Standard, ist heute aber kaum noch im Einsatz.

Grundschulden beim Immobilienkauf

Käufer finden in Abteilung III des Grundbuchs alle bestehenden Grundschulden. Beim Kauf gibt es zwei Wege:

Löschung vor Übergabe. Der Verkäufer beauftragt die finanzierende Bank, die Grundschuld gegen Ablösung des Restdarlehens zu löschen. Die Löschung erfolgt vor dem Notartermin oder zumindest vor der Fälligkeitsmitteilung.

Löschungsbewilligung nach Zahlung. Die Bank gibt eine Löschungsbewilligung ab, sobald der Kaufpreis bei ihr eingegangen ist. Der Notar löscht anschließend die Grundschuld und trägt gleichzeitig die neue Grundschuld der Käuferbank ein.

Beide Wege führen zu einem lastenfreien Eigentumsübergang – der genaue Ablauf wird im Kaufvertrag geregelt.

Häufige Fragen

Zu Grundschuld

Was ist der Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek?+

Die Grundschuld ist unabhängig vom zugrundeliegenden Darlehen und bleibt auch nach Tilgung bestehen – sie kann für neue Kredite wiederverwendet werden. Die Hypothek ist strikt an ein bestimmtes Darlehen gekoppelt.

Muss eine Grundschuld gelöscht werden, wenn das Darlehen abbezahlt ist?+

Nicht zwingend. Viele Eigentümer lassen sie stehen, um später ein neues Darlehen einfacher absichern zu können. Die Löschung kostet 0,2 Prozent der Grundschuldsumme plus Notar- und Amtskosten.

Was passiert mit bestehenden Grundschulden beim Verkauf?+

Sie müssen entweder vor Eigentumsumschreibung gelöscht werden oder der Verkäufer liefert eine Löschungsbewilligung nach Kaufpreiszahlung. Der Notar koordiniert das im Rahmen der Fälligkeitsmitteilung.

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