Teileigentum ist die gewerbliche oder sonstige nicht-wohnliche Entsprechung zum Wohnungseigentum. Rechtlich gelten die gleichen Regeln nach dem Wohnungseigentumsgesetz – praktisch gibt es wichtige Unterschiede in Nutzung, Finanzierung und Verkauf.
Typische Beispiele für Teileigentum
- Ladenlokale im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses
- Arztpraxen oder Kanzleien im ersten Stock
- Tiefgaragenstellplätze (oft als separates Teileigentum)
- Kellerräume zur gewerblichen Lagernutzung
- Werkstätten oder Lagerflächen im Hinterhaus
Alle diese Einheiten sind juristisch eigenständige Eigentumseinheiten mit eigenem Grundbuchblatt.
Besonderheiten im Verkauf
Käuferkreis. Teileigentum spricht andere Zielgruppen an als Wohnungseigentum: Investoren, Gewerbetreibende, Kapitalanleger. Die Vermarktung erfordert eigene Kanäle – reine Wohnportale wie ImmoScout erreichen nur Teilmärkte.
Bewertung. Teileigentum wird meist nach Ertragswertverfahren bewertet (Miete, Rendite, Liegenschaftszinssatz), nicht nach Vergleichswert wie Wohnungen. Das Verkehrswertgutachten folgt anderen Regeln.
Finanzierung. Banken behandeln Teileigentum häufig konservativer als Wohnungseigentum. Höhere Eigenkapitalanforderung (meist 30 bis 40 Prozent), kürzere Zinsbindung, höhere Zinssätze. Der Beleihungswert liegt oft unter dem Vergleichswert im Wohnungsmarkt.
Nutzungsänderung. Wer Teileigentum in Wohnungseigentum umwandeln will, braucht Zustimmung aller Miteigentümer und eine baurechtliche Genehmigung der Kommune. Bei gutem Objekt kann das den Wert um 30 bis 50 Prozent heben – ist aber ein langwieriger Prozess.