Eine Wohnungseigentümergemeinschaft entsteht, sobald ein Mehrfamilienhaus in einzelne Wohnungen mit Sondereigentum aufgeteilt wird. Jeder Eigentümer ist automatisch Mitglied dieser Gemeinschaft und bleibt es, solange er die Wohnung besitzt.
Die drei Eigentumsformen in einer WEG
Sondereigentum. Die eigentliche Wohnung mit allen Räumen, die ausschließlich dem jeweiligen Eigentümer gehören.
Gemeinschaftseigentum. Treppenhaus, Fassade, Dach, Heizung, Außenanlagen – alles, was allen gemeinsam gehört und gemeinsam verwaltet wird.
Teileigentum. Gewerblich genutzte Einheiten im selben Gebäude (z. B. Ladenlokale, Praxisräume) – rechtlich wie Sondereigentum behandelt, aber mit gewerblicher Nutzung.
Welche Dokumente Makler brauchen
Beim Verkauf einer Eigentumswohnung müssen Verkäufer und Makler bestimmte Dokumente der Gemeinschaft beschaffen und dem Käufer vorlegen:
- Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
- Gemeinschaftsordnung
- Letzte drei Jahresabrechnungen mit Beschlüssen
- Aktueller Wirtschaftsplan
- Beschluss-Sammlung (welche Entscheidungen wurden wann getroffen)
- Hausgeld-Aufstellung und Rücklagenstand
Diese Unterlagen stellen einen großen Dokumentationsaufwand dar. Im Verkaufsprozess ist es sinnvoll, sie früh einzuholen und dem Käufer über ein Kundenportal zur Verfügung zu stellen – das beschleunigt die Kaufabwicklung erheblich und reduziert Rückfragen.