Glossar · WEG & Hausverwaltung

WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft)

Auch: Wohnungseigentümergemeinschaft, Eigentümergemeinschaft

Rechtliche Gemeinschaft aller Eigentümer einer Immobilie mit Wohnungseigentum. Regelt gemeinsame Entscheidungen, Kostenverteilung und Verwaltung.

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft entsteht, sobald ein Mehrfamilienhaus in einzelne Wohnungen mit Sondereigentum aufgeteilt wird. Jeder Eigentümer ist automatisch Mitglied dieser Gemeinschaft und bleibt es, solange er die Wohnung besitzt.

Die drei Eigentumsformen in einer WEG

Sondereigentum. Die eigentliche Wohnung mit allen Räumen, die ausschließlich dem jeweiligen Eigentümer gehören.

Gemeinschaftseigentum. Treppenhaus, Fassade, Dach, Heizung, Außenanlagen – alles, was allen gemeinsam gehört und gemeinsam verwaltet wird.

Teileigentum. Gewerblich genutzte Einheiten im selben Gebäude (z. B. Ladenlokale, Praxisräume) – rechtlich wie Sondereigentum behandelt, aber mit gewerblicher Nutzung.

Welche Dokumente Makler brauchen

Beim Verkauf einer Eigentumswohnung müssen Verkäufer und Makler bestimmte Dokumente der Gemeinschaft beschaffen und dem Käufer vorlegen:

  • Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
  • Gemeinschaftsordnung
  • Letzte drei Jahresabrechnungen mit Beschlüssen
  • Aktueller Wirtschaftsplan
  • Beschluss-Sammlung (welche Entscheidungen wurden wann getroffen)
  • Hausgeld-Aufstellung und Rücklagenstand

Diese Unterlagen stellen einen großen Dokumentationsaufwand dar. Im Verkaufsprozess ist es sinnvoll, sie früh einzuholen und dem Käufer über ein Kundenportal zur Verfügung zu stellen – das beschleunigt die Kaufabwicklung erheblich und reduziert Rückfragen.

Häufige Fragen

Zu WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft)

Was ist das WEG-Gesetz?+

Das Wohnungseigentumsgesetz regelt alle rechtlichen Aspekte von Wohnungseigentum. Es wurde 2020 grundlegend reformiert – insbesondere die Rechte von WEG-Verwaltern und die Entscheidungsbefugnisse der Versammlung wurden gestärkt.

Wer entscheidet in einer WEG?+

Die Eigentümerversammlung, in der Regel ein Mal jährlich. Beschlüsse werden mit Mehrheit gefasst, bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum brauchen meist Zustimmung aller betroffenen Eigentümer.

Was passiert in einer WEG bei Zahlungsausfall eines Eigentümers?+

Die Gemeinschaft kann das Hausgeld einklagen und im Extremfall die Wohnung zwangsversteigern lassen. Rücklagen und solide Verwaltung puffern einzelne Zahlungsausfälle ab.

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