Glossar · WEG & Hausverwaltung

Verwalterzustimmung

Auch: Zustimmung des Verwalters, Genehmigung des Verwalters

Zustimmung des WEG-Verwalters zum Verkauf einer Eigentumswohnung. In vielen Teilungserklärungen zwingend vorgeschrieben.

Die Verwalterzustimmung ist einer der häufig übersehenen Schritte im Wohnungsverkauf. Wer sie nicht rechtzeitig einholt, verzögert die gesamte Kaufabwicklung um mehrere Wochen.

Wann sie gebraucht wird

Ob eine Verwalterzustimmung erforderlich ist, steht in der Teilungserklärung. Typische Formulierung: „Die Veräußerung einer Wohnung bedarf der Zustimmung des Verwalters."

Etwa 40 bis 50 Prozent aller Eigentumswohnungen in Deutschland haben diese Klausel. In Altbauten seltener, in Neubauten und größeren Anlagen häufiger.

Der Notar prüft die Teilungserklärung nach dem Notartermin und holt die Zustimmung ein. Erst danach kann die Fälligkeitsmitteilung ergehen.

Warum sie existiert

Die Zustimmungspflicht soll die Gemeinschaft schützen: Sie stellt sicher, dass neue Eigentümer ihre Hausgeld-Zahlungspflichten erfüllen können und keine Konflikte absehbar sind. In der Praxis ist die Prüfung aber formal – der Verwalter bestätigt meist ohne inhaltliche Tiefenprüfung, solange keine offensichtlichen Auffälligkeiten vorliegen.

Praktische Risiken

Zeitverzögerung. Wenn der Verwalter zwei Wochen Urlaub macht oder langsam reagiert, verzögert sich die gesamte Kaufabwicklung. Ein proaktiver Makler beantragt die Zustimmung früh – oft schon vor dem Notartermin.

Offene Hausgeldschulden. Wenn der Verkäufer mit Hausgeldzahlungen im Rückstand ist, kann der Verwalter die Zustimmung hinauszögern, bis die Schulden beglichen sind. Das sollte vor Vermarktungsbeginn geklärt werden.

Kostenübernahme. Die Gebühr des Verwalters für die Zustimmung zahlt üblicherweise der Verkäufer – das gehört in die Kostenaufstellung des Verkaufs. Im Kaufabwicklungs-Portal ist die Verwalterzustimmung ein eigener Prozessschritt mit klarem Status für alle Parteien.

Häufige Fragen

Zu Verwalterzustimmung

Wann ist eine Verwalterzustimmung notwendig?+

Wenn die Teilungserklärung dies vorsieht. Bei etwa der Hälfte aller WEGs in Deutschland ist die Zustimmung beim Verkauf zwingend. Der Notar prüft das automatisch und holt sie vor dem Vollzug ein.

Was kostet eine Verwalterzustimmung?+

Zwischen 50 und 300 Euro. Der Verwalter kann eine Bearbeitungsgebühr nach seiner Gebührenordnung verlangen – diese zahlt üblicherweise der Verkäufer.

Kann der Verwalter die Zustimmung verweigern?+

Nur aus wichtigem Grund – etwa bei offenen Hausgeldschulden des Verkäufers oder konkretem Verdacht auf unzumutbare Belastung der Gemeinschaft durch den Käufer. Willkürliche Verweigerungen sind rechtlich angreifbar.

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